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   ArbG Mainz, 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02   

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ArbG Mainz, 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 (https://dejure.org/2003,31687)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 (https://dejure.org/2003,31687)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 7 Ca 1631/02 (https://dejure.org/2003,31687)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 872/03

    Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf reiner Provisionsbasis ist nur in

    Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 - werden zurückgewiesen.

    unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Urteils vom 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 - die Klage abzuweisen sowie den Kläger auf die Widerklage zu verurteilen, an den Beklagten weitere 1.676,14 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2002 zu zahlen.

    auf die Anschlussberufung des Berufungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.05.2003, Az.: 7 Ca 1631/02 abgeändert und wie folgt neu gefasst: .

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