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ArbG Mainz, 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 872/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 872/03
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf reiner Provisionsbasis ist nur in …
Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 - werden zurückgewiesen.unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Urteils vom 05.02.2003 - 7 Ca 1631/02 - die Klage abzuweisen sowie den Kläger auf die Widerklage zu verurteilen, an den Beklagten weitere 1.676,14 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2002 zu zahlen.
auf die Anschlussberufung des Berufungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.05.2003, Az.: 7 Ca 1631/02 abgeändert und wie folgt neu gefasst: .